Vermieterhaftpflicht für Ferienwohnung von CampingAssec

Betriebshaftpflicht für Vermieter von Ferienwohnungen in Deutschland

 

- umfangreicher Versicherungsschutz

- günstige Festprämie ab 10,41 € / Monat

- Privathaftpflicht günstig einschließbar

 

Betriebshaftpflicht für Vermieter von Ferienwohnungen

Die Vorteile unseres Sonderkonzepts zur Betriebshaftpflicht-Versicherung für Vermieter von Ferienwohnungen, Ferienhaus, Wohnungen oder einzelne Zimmer uvm

Als Vermieter einer Immobilie tragen Sie Verantwortung für Ihre Gäste und Ihr Eigentum. Ohne ausreichenden Schutz kann ein einziger Vorfall schnell finanzielle Konsequenzen haben, die weit über den Wert der Immobilie oder den erzielten Einnahmen drüber hinausgehen.

Die Schadenersatzforderungen können enorm sein, denn der Gesetzgeber hat die Pflicht zum Schadenersatz klar im § 823 BGB geregelt:

"Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem Anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet."

Mit unserem exklusiven Sonderkonzept zur Betriebshaftpflichtversicherung / Vermieterhaftpflicht schützen Sie sich, ihr Vermögen und zukünftiges Einkommen zuverlässig gegen Schadenersatzansprüche durch schuldhaftes Verhalten aufgrund gesetzlicher Bestimmungen privatrechtlichen Inhalts durch den Betrieb und Unterhaltung, egal ob diese nun von Ihnen, ihren Mitarbeitern / Betriebsangehörigen oder beauftrage Subunternehmer verursacht werden.

Dabei ist es unerheblich, wodurch der Gast ihre Ferienwohnung / Appartment / Zimmer gebucht hat, ob als Direktbuchung, z.B. über ihre eigene Webseite oder über Buchungsplattformen wie Airbnb, Booking.com, FeWo-direkt, HomeToGo o.ä.

Durch die umfangreichen Leistungen unseres Sonderkonzeptes zur Betriebshaftpflichtversicherung / Vermieterhaftpflichtversicherung ist man zuverlässig vor solchen Risiken geschützt. Sie übernimmt berechtigte Schadensansprüche oder wehrt unberechtigte Ansprüche ab. So kann man sich auf zufriedene Gäste und einen reibungslosen Vermietungsbetrieb konzentrieren, denn abgesichert sind eine Vielzahl an Tätigkeiten & Betriebsrisiken ihres Vermiet-Unternehmes abgesichert und das zu fairen Prämien.

Dieses Produkt zur Betriebshaftpflicht für Vermieter von Ferienwohnungen findet man nicht auf Vergleichsportalen wie Check24, Tarifcheck.de, Preisvergleich.de, Verivox oder ähnliche.

Warum eine Betriebshaftpflicht

statt einer Privathaftpflicht für Vermieter von Ferienwohnungen?

Warum ist eine Haftpflichtversicherung wichtig?

Eine Haftpflichtversicherung schützt Ihr Vermögen und zukünftiges Einkommen vor Ansprüchen Dritter.

Die Haftpflichtversicherung übernimmt dabei mehrere Funktionen:

passive Rechtsschutzfunktion:

Es wird geprüft, ob Ansprüche überhaupt berechtigt sind. Unberechtigte oder überzogene Ansprüche wehrt der Versicherer auf seine Kosten ab, notfalls vor Gericht.

Schadensersatzfunktion für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von Dritten & Gästen:

Für begründete Ansprüche zahlt der Versicherer bis zur Höhe der von Ihnen gewählten bzw. vertraglich vereinbarten Versicherungssumme, denn nach dem Gesetz hat ein Geschädigter Anspruch auf Schadensersatz in unbegrenzter Höhe, selbst wenn Sie nur eine kleine Nachlässigkeit begangen haben. Ein Haftpflichtschaden ist also ein existenzbedrohendes Risiko. Eine Haftpflichtversicherung sollte deshalb mit hoher Deckungssumme abgeschlossen werden. Üblich sind mehrere Millionen Euro für Personen- und Sachschäden.

Entscheidend ist, meist aber erst im Schadensfall, die Frage: Ist es noch private Vermietung oder bereits gewerbliche Vermietung?

Das Problem der "privaten" Haftpflichtversicherung:

Steuerrechtlich gilt: Wer mit Ferienwohnungen Einkünfte erzielt, die über bloße Vermögensverwaltung hinausgehen, betreibt ein Gewerbe. Das Finanzamt orientiert sich dabei an Kriterien wie der Anzahl der Einheiten, der Auslastung, dem Einsatz von Personal und der Vermarktungsintensität. Wer aktiv auf Buchungsplattformen wirbt, Reinigungskräfte koordiniert und mehrere Objekte bewirtschaftet, handelt unternehmerisch – auch ohne Gewerbeschein.

Versicherungsrechtlich ist die Grenze aber auch schnell früher erreicht, denn viele Versicherer ziehen sie bereits bei der zweiten vermieteten Einheit oder sobald die Vermietung nicht mehr „gelegentlich“ erfolgt bzw. vor allem dann, wenn die regelmäßig an wechslende Gäste erfolgt.

Was „gelegentlich“ bedeutet, definiert jede Gesellschaft anders, denn es gibt eben keinen amtlichen Stempel, der sagt: „Ab heute ist die Vermietung gewerblich und man hat einen Vermietungsbetrieb.“ Die Grenze ist fließend – und genau das ist das Problem. Wer das nicht nachliest oder abklärt, lebt in falscher Sicherheit.

Die entscheidende Frage lautet daher nicht: Habe ich ein Gewerbe angemeldet?

Sondern Sie lautet: Würde ein Gericht meine Tätigkeit als gewerblich einstufen?

Wenn man mehr als eine Einheit vermietet, oder regelmäßig aktiv an ständig wechselnde Gäste vermarktet, ist die Antwort mit hoher Wahrscheinlichkeit: ja.

Und dann brauchst du eine Betriebshaftpflicht für deine Ferienwohnung – keine private Police.

Doch dann kann es bereits zu spät sein und der Haftpflichtschutz wird abglehnt und Sie bleiben auf den Schadenersatzforderungen sitzen!

Die Lösung: Die Betriebshaftpflichtversicherung

Wie man sieht, ist eine Betriebshaftpflichtversicherung ist nicht nur wichtig für Beherbergungsbetriebe. Sie umfasst zum Beispiel auch Ansprüche bei Schäden an Gästeeigentum. Das Gesetz (§ 701 BGB) sieht hierfür eine Haftung sogar ohne Verschulden vor.

Damit Sie nicht erst in einem Schadensfall das böse Erwachen bekommen, empfehlen wir Ihnen, mit der Betriebshaftpflicht ganz auf Nummer sicher zu gehen.

Dazu haben Sie die Möglichkeit, eine Familien-Privathaftpflicht mit umfangreichen Versicherungsschutz durch Premium-Deckung günstig einzuschliessen.

bereits in unserem Sonderkonzept inklusive: Die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht

Diese Versicherung deckt auch Haftpflichtschäden in Zusammenhang mit vermieteten Gebäuden. Schäden entstehen beispielsweise, wenn ein Passant bzw. Mieter im Winter auf einem nicht geräumten und gestreuten Gehweg stürzt oder wenn sich bei einem Sturm Dachziegel lösen und parkende Autos treffen. Im letztgenannten Fall sieht das Bürgerliche Gesetzbuch eine Haftung aus vermutetem Verschulden vor (§ 836 BGB). Sie müssten also die ordnungsgemäße Instandhaltung des Dachs nachweisen, um sich aus der Haftung zu befreien.

Aufgaben der Betriebshaftpflicht für Ferienwohnungen und versicherte Schäden

Die Hauptaufgaben der Betriebshaftpflichtversicherung im Schadensfall lassen sich in drei Kernbereiche unterteilen: Prüfen, Zahlen oder Abwehren.

Entscheidend ist demzufolge immer, ob ein Haftpflichtanspruch eines Dritten besteht und das betreffende Risiko vom Versicherungsvertrag erfasst ist.

1. Schadenprüfung:

Die Gesellschaft prüft, ob ein Verschulden und gesetzliche Haftung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) überhaupt vorliegt.

Im nächsten Schritt, ob der eingetretene Schaden im Rahmen der dem Vertrag zu Grunde liegenden Bedingungen gedeckt ist, denn Betriebshaftpflicht ist nicht gleich Betriebshaftpflicht und die Leistungen und versicherten Leistungen können stark variieren. Daher istb es wichtig, dass die Betriebshaftpflicht ein breites Spektrum an versichrten Leistungen abdeckt wie: Tätigkeitsschäden, Mietsachschäden, Be- und Entladeschäden, Mietsachschäden, Internetschäden uvm.

2. Abwehr von unberechtigte Ansprüche als passiver Rechtsschutz

Stellt ein Dritter oder Gast eine Forderung, die unberechtigt oder zu hoch ist, wehrt die Haftpflichtversicherung diese Ansprüche auf eigene Kosten ab.

Sie übernimmt dabei nötige Anwalts-, Gutachter- und Gerichtskosten wie eine Art passiver Rechtsschutz.

3. Zahlung von berechtigte Schadenersatzansprüchen

Sind Sie, ein gesetzlicher Vertreter oder ein Mitarbeiter schuldhaft (fahrlässig) für einen Schaden eines Ditten (Gast) verantwortlich, zahlt die Versicherung den Schaden bis zur vereinbarten Deckungssumme. Daher sollte die Deckuingungssumme auch nicht zu niedrig sein.

Ersetzt werden Personenschäden, Sachschäden, sowie daraus resultierende Vermögensfolgeschäden.

Die 3 Schadensformen im Überblick:

Personenschäden

Ein Personenschaden liegt vor, wenn eine Person oder Gast durch ihre betriebliche Tätigkeit an seiner Gesundheit geschädigt, körperlich verletzt oder getötet wird.

Quasi, ein Gast wird durch ihr Verschulden nach einem Sturz auf einer nicht ausreichend gesicherten Fläche oder durch defekte Einrichtung verletzt.

Sachschäden

Ein Sachschaden ist, wenn durch eine betriebliche Tätigkeit oder Eigentum wiederum fremdes Eigentum beschädigt, zerstört oder Abhandenkommen kommt.

Eine defekte Einrichtung oder mangelnde Verkehrssicherung führt zu einer Beschädigung am Eigentum / von Sachen des Gastes.

Vermögensfolgeschäden

Versichert sind unechte Vermögensschäden, also finanzielle Folgeschäden, die aus einem vorherigen Personen- oder Sachschaden entstehen, wie Verdienst- oder Gewinnausfall.

Bsp.: Ein Gast bricht sich bei einem von Ihnen verschuldeten Unfall das Bein und kann dadurch für mehrere Wochen nicht arbeiten.

Deckungsübersicht

Die Betriebshaftpflichtversicherung für Vermieter von Ferienimmobilien im Überblick

Mit dem Produktüberblick möchten wir Ihnen eine schematische Darstellung über den Leistungsumfang der Betriebshaftpflicht-Versicherung geben.
Sie stellt lediglich eine Zusammenfassung dar und ersetz nicht die aktuell zu Grunde liegenden Bedingungen des Versicherungpaktes.

Schutz besteht für folgende Personen / Unternehmen

Betriebsinhaber und alle gesetzlichen Vertreter
alle Betriebsangehörigen inkl. Pauschal-, Saison- oder Leiharbeiter
alle in den Betrieb eingegliederte oder freiberuflich tätige Personen
die Beauftragung von Subunternehmen
Arbeits- / Liefergemeinschaften
rechtlich selbständige Betriebsstätten im Inland (auch neu hinzukommende)

Deckungssummen & Selbstbehalt

Deckungsssummen

bis 5.000.000.- Euro je Personenschaden,

bis 5.000.000.- Euro je Sachschäden,     

bis 300.000 Euro je Vermögensschäden,

jeweils max. die doppelte Summe je Versicherungsjahr
 
Höhere Deckungssummen auf Anfrage

generelle Selbstbeteiligung

keine

Allgemeine Leistungen der Betriebshaftpflichtversicherung / Vermieterhaftpflichtversicherung

Prüfung der Haftpflichtfrage
Abwehr von unberechtigten Ansprüchen
Freistellung des Versicherungsnehmers von berechtigten Schadenersatzverpflichtungen

Schutz besteht für betriebstypischen Risiken / Tätigkeiten wie

das Betriebsrisiko des Vermieters von Ferienwohnung, Ferienhaus, Wohnung und einzelne Zimmer
Haus- und Grundbesitzerrisiko für betriebliche Gebäude / Objekte und Grundstücke
Personen- oder Sachschäden aufgrund von Sachmängeln infolge Fehlens von vereinbarten Eigenschaften (Produkthaftung)
Internetrisiken - Schäden aus Austausch, Übermittlung und Bereitstellung elektronischer Daten
Bauherrenrisiko für betriebliche Bauvorhaben
Be- und Entladeschäden (Fremdschäden)
Erweiterter Strafrechtsschutz bis 300.000,- Euro
Mietsachschäden an Räumen und Gebäuden ja
Vermietung von Räumen / Plätzen für Veranstaltungen ja
Schäden durch den Gebrauch von nicht versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugen und Anhängern ja
Schäden durch den Gebrauch von versicherungspflichtigen, jedoch nicht zugelassenen Kraftfahrzeugen und
Anhängern auf beschränkt öffentlichen Verkehrsflächen
ja
Schäden bei Verwendung fremder Kraftfahrzeuge als Subsidiärdeckung ja
Vorsorgedeckung für neue Risiken in Höhe der Versicherungssumme ja

weiterhin sind folgende Risiken / Ansprüche mitversichert (alphabetisch)

Abhandenkommen von Schlüsseln und Codekarten bis 300.000,- Euro ja
Abwässer, Senkungen, Erdrutschungen, Überschwemmungen ja
Ansprüche aus Benachteiligungen bis 300.000,- Euro
Ansprüche der Versicherungsnehmer und Versicherten untereinander
Ansprüche der gesetzlichen Vertreter des Versicherungsnehmers und ihrer Angehörigen gegen den Versicherungsnehmer
Aufrechnung mit Werklohn- und Kaufpreisforderungen
Auslösen von Fehlalarm bis 15.000,- Euro
Belegschafts- und Besucherhabe
Betriebliche Veranstaltungen und Schulungen, Teilnahme an Messen und Ausstellungen ja
Bewachungsschäden / Schäden an bewachten Sachen
Energiemehrkosten aufgrund von mangelhaft durchgeführten Installations-, Reparatur- oder Wartungsarbeiten
Energieversorgung
Haftungsfreistellungen zugunsten von Abnehmern des Versicherungsnehmers
Löschung und Abhandenkommen fremder Daten einschl. Folgeschäden
Mangelbeseitigungsnebenkosten
Medienverluste - Austreten bzw. Verlust von Flüssigkeiten oder Gasen
Nachhaftung bei Betriebsaufgabe bis 5 Jahre
Persönlichkeits- und Namensrechtsverletzungen
Regressverzicht
Schiedsgerichtsverfahren
Strahlenschäden
Tätigkeitsschäden einschl. Leitungsschäden mit 250,00 Euro Selbstbeteiligung
Vermögensschäden einschl. Verletzung von Datenschutzgesetzen
Vertraglich übernommene Haftpflicht

weiterhin sind folgende Gewässerschaden- und Umweltrisiken versichert

Schäden durch Umwelteinwirkung (Umwelthaftpflicht-Versicherung)
Schäden gemäß Umweltschadensgesetz (Umweltschaden-Versicherung)
Abwasserschäden
Gewässerschaden für Heizöl / Diesel / Benzin-Tanks für den Eigenbedarf bis 30.000 Liter Gesamtmenge.

Kleingebinde bis 500 Liter / Kilogramm je Einzelgebinde

die Gesamtmenge aller Einzelgebinde darf jedoch eine Gesamtmenge von 5.000 Liter / Kilogramm je Betriebsstätte nicht übersteigen

Betrieb von Öl-, Benzin-, Fett- und Amalgamabschneider.
Produktinformationen (zum download)
Antragstellung per Onlineantrag
Zum Onlineantrag zur Betriebshaftpflicht

Unser Partner und Risikoträger des Versicherungsschutzes

Die Verwaltung des Vertrages wird vom Assecuradeur "HVS - Hamburger Versicherungs-Service AG" in Hamburg vorgenommen.

Risikoträger / Versicherer ist ein Konsortium bestehend aus folgenden Gesellschaften:

Allianz Versicherung, Alte Leipziger Versicherung, AXA Versicherung, ERGO Versicherung, Gothaer Versicherung.

Legende / Hinweise

Es gelten ausschließlich die dem Vertrag zu Grunde liegenden gültigen Vertragsbedingungen - siehe unten.
Alle Angaben Stand 05.2026 und ohne Gewähr. Irrtümer vorbehalten.
© Kellert Versicherungsmakler GmbH & Co. KG

 

Prämienübersicht

Was kosten die Betriebshaftpflicht für Vermieter von Ferienwohnungen im Sonderkonzept?

Anzahl der vermieteten Einheiten

(wenn Sie nur einzelne Zimmer vermieten, da gilt 1 Zimmer als 1 Objekt / Einheit)

Prämie bei Laufzeit 1 Jahr mit Verlängerungsoption

(unterjährliche Zahlweise gegen Zuschlag möglich)

bis 3 Objekte 124,95 Euro / Jahr
bis 4 Objekte 166,60 Euro / Jahr
bis 5 Objekte 208,25 Euro / Jahr
bis 6 Objekte 249,90 Euro / Jahr
bis 7 Objekte 291,55 Euro / Jahr
bis 8 Objekte 333,20 Euro / Jahr
bis 9 Objekte 374,85 Euro / Jahr
weitere Prämien, als Beispiel
bis 12 Objekte 499,80 Euro / Jahr
bis 15 Objekte 624,75 Euro / Jahr
bis 20 Objekte 833,00 Euro / Jahr
über 20 Objekte >> auf Anfrage
Einschluss Familien-Privathaftpflicht
für den Inhaber / gesetzlichen Vertreter und aller seiner im Haushalt lebenden Personen
  47,60 € / Jahr

Haftpflichtschutz von Gästen von vermieteten Ferienwohnungen

Auch die Privathaftpflichtversicherung der Gäste kann ihre Tücken haben, vorausgesetzt der Gast / Mieter hat überhaupt einen Haftpflichtschutzvertrag.

Und selbst wenn, muss zum Schadenszeitpunkt auch die Prämie bezahlt sein, damit Versicherungsschutz besteht.

Aber meist ist es schwer, sich diesen Nachweis bei Buchung oder Antritt der Nutzung nachweisen zu lassen.

Außerdem beinhaltet der zusätzliche Mietsachschadenschutz bei vielen Privathaftpflichtversicherungen in erster Linie nur dem Schutz des Gebäudes und des darin fest verbauten Inventars.

Schäden an beweglichen Sachen sind in aller Regel von der Haftpflichtversicherung ausgenommen, weiterhin auch Glasbruchschäden.

Sollte man dem Mieter bewegliche Möbel zur Verfügung stellen, werden Schäden oftmals über die Kaution abgerechnet.

Aber reicht die Kaution (wenn vorhanden) dafür dann überhaupt aus?

Über das "Vermieter-Paket" unserer Spezialversicherung für die Ferienwohnung ist der Schutz bereits inkludiert.

Mitversichert gelten fahrlässige Sachschäden durch den Mieter am Vermietobjekt bzw. Inventar bis max. 5.000,- Euro.

Was zusätzlich beachtet werden sollte bei Plattformen wie Airbnb und Co.

Airbnb & Co sind Online-Plattform, die es Privatpersonen ermöglicht, ihre Wohnungen, Häuser oder einzelne Zimmer als kurzfristige Ferienunterkünfte zu vermieten. Die Plattform ist benutzerfreundlich und ermöglicht es, mit wenigen Klicks eine passende Unterkunft zu finden und gleichzeitig auch zu buchen.

Das Konzept freilich bietet auch eine Zahl an Haftungsrisiken, die einen besonderen Versicherungsschutz erfordern. Das Portal selbst stellt zwei "Garantien" zur Verfügung, die
jeder ohne Aufpreis erhält, der die Plattform zum Anbieten oder Mieten einer Ferienwohnung nutzt. Diese dienen aber zunächst dem Schutz der Gastgeber

Wichtig zu wissen ist:

Die Gastgeber-Garantien werden auch kritisch bewertet – und sollten kein Grund sein, auf einen genügenden Haftpflichtschutz zu verzichten.

Gleiches gilt für den Versicherungsschutz für das Inventar.

Versicherung zum Schutz für Vermieter und Gastgeber

Diese Leistung soll die Gastgeber vor Ansprüchen Dritter schützen – zum Beispiel, wenn sich ein Gast in einer Ferienwohnung verletzt bzw. wenn er auf eine Art zu Schaden kommt, die
der Gastgeber durch seine Haftung zu verantworten hat. Abgedeckt sind: Körperverletzung eines Gastes (oder anderer Personen); Beschädigung oder Diebstahl von Eigentum eines
Gastes (oder einer anderer Personen); Schäden, die von einem Gast (oder einer anderen Person) in gemeinsam genutzten Bereichen für Dritte verursacht wurden (abgedeckt durch
diesen Baustein sind aber nicht Gebäudeschäden an der Ferienwohnung selbst, sondern nur Schäden in mit Dritten genutzten Gebäuden – auf der Airbnb-Seite werden Schäden am
Foyer eines Gebäudes oder Schäden an umliegenden Gebäuden als Beispiel genannt). Die Versicherungssumme liegt bei einer Million US-Dollar (rund 932.390 Euro).

Die "Gastgeber-Garantie"

Die "Gastgeber-Garantie" dient nun tatsächlich auch dem Haftpflichtschutz für Schäden an der Ferienwohnung. Airbnb erklärt auf seiner Webseite: bis zu einer Deckung in Höhe von
drei Millionen US-Dollar (rund 2,8 Mio. Euro) soll die Garantie für den seltenen Fall schützen, dass während eines Aufenthalts auf Airbnb eine Unterkunft oder Eigentum durch einen
Gast beschädigt werden. Abgedeckt sind Schäden an Unterkunft und Mobiliar, Schäden an geparkten Autos, Booten oder anderen Fahrzeugen sowie auch Reinigungskosten für die
Entfernung von Flecken, die von Gästen oder deren Haustieren verursacht wurden.

Bei Airbnb gilt: Der Schutz für Gastgeber / Vermieter bei Sachschäden ist keine Versicherungspolice !!

Wie aber ist der Versicherungsschutz bei Airbnb zu bewerten? Der Gesamtverband der Versicherer (GDV) ist skeptisch. Denn eine wirkliche Versicherungspolice ist nur jene "Versicherung
zum Schutz für Gastgeberinnen und Gastgeber", die Haftungsrisiken des Gastgebers in Höhe bis eine Millionen Dollar abdeckt. Anders verhält es sich mit der "Gastgeber-Garantie".

Hierzu schreibt der GDV auf seiner Verbraucherseite:
Airbnb macht selbst darauf aufmerksam, dass die Gastgeber-Garantie "keine Versicherung sei und nicht als Ersatz oder Vertretung einer Haushaltsversicherung" betrachtet werden sollte.
Hinzu kommen Hürden, die eine Airbnb-Vermieter bei einer Schädigung überwinden muss.
Möchte der Vermieter von der "Gastgeber-Garantie" eine Beschädigung ersetzt bekommen, muss er:
- zuerst den Gast kontaktieren, der die Zerstörung verursacht hat;
- nachweisen, dass das beschädigte Inventar tatsächlich ihm gehört;
- Anzeige erstatten und einen Polizeibericht anfordern, wenn der Schaden 300 US-Dollar übersteigt.

 

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